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Untersuchung nach BOKraft

Prüfung nach BoKraft – Sicherheit und Vorschrift für Personenbeförderungsfahrzeuge

Was ist die BoKraft-Prüfung?

Die Prüfung nach der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BoKraft) ist eine gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Fahrzeugprüfung für Taxis, Mietwagen, Krankenwagen und andere Fahrzeuge, die gewerblich zur Personenbeförderung eingesetzt werden.

Sie dient der Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit und dem Schutz der Fahrgäste.


Es wird in zwei unterschiedliche Untersuchungen unterschieden

§ 42 BO-Kraft

Ausserordentliche Hauptuntersuchung

Vor der ersten Inbetriebnahme in einem Unternehmen hat der Unternehmer eine außerordentliche Hauptuntersuchung des Fahrzeugs zu veranlassen und der Genehmigungsbehörde darüber den Untersuchungsbericht, bei Kraftomnibussen das Prüfbuch, vorzulegen.

 

§ 41 BO-Kraft

Wiederkehrende Hauptuntersuchung

Bei der wiederkehrenden Hauptuntersuchung nach § 29StVZO ist auch durch den Prüfingenieur festzustellen, ob das Fahrzeug den Anforderungen der BO-Kraft genügt. Die Plakettenzuteilung erfolgt hier nur für ein Jahr. Nach Hauptuntersuchungen hat der Unternehmer eine Ausfertigung des Untersuchungsberichts, bei Kraftomnibussen das Prüfbuch, unverzüglich der Genehmigungsbehörde oder der von der Landesregierung bestimmten Behörde vorzulegen

🔧 Was wird geprüft?

Die BoKraft-Prüfung umfasst zusätzliche Punkte zur normalen Hauptuntersuchung (HU) und erfolgt meist in Verbindung mit dieser – mindestens einmal jährlich:

Technischer Zustand:

  • Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Bereifung
  • Sicherheitsgurte, Türverriegelung, Fahrerarbeitsplatz

Personenbeförderungsspezifische Ausstattung:

  • Taxi: Taxameter, Funkgerät, Dachzeichen, Ordnungsnummer
  • Krankentransport: Tragen, Haltevorrichtungen, Notfallausstattung
  • Mietwagen: Sauberkeit, Kennzeichnung (falls erforderlich)

Allgemeiner Zustand:

  • Sauberkeit, Unversehrtheit von Sitzen und Innenraum
  • Vorschriftsmäßige Kennzeichnung (z.B. Firmenname, Ordnungsnummer)

📄 Nach der Prüfung erhalten Sie:

  • Einen Prüfbericht nach § 41 oder § 42 BoKraft
  • Die Bestätigung für die Erfüllung der Anforderungen der BoKraft
  • Bei erfolgreicher Prüfung: Freigabe zur gewerblichen Nutzung des Fahrzeugs

ℹ️ Wer muss prüfen lassen?

  • Taxis
  • Mietwagen und Krankenkraftwagen
  • Sonstige Fahrzeuge, die im Linien- oder Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden

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Wir führen die BoKraft-Prüfung fachgerecht und termingerecht durch – ob Taxi, Mietwagen oder Spezialfahrzeug.