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Hauptuntersuchung §29 StvZO inkl. UMA

🚗 Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO – Für Ihre Sicherheit auf der Straße

Was ist die Hauptuntersuchung?

Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Prüfung von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Ziel ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und der vorschriftsmäßigen Beschaffenheit des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr.


🛠️ Durchführung der HU:

  1. Fahrzeugidentifikation:
    • Abgleich der Fahrgestellnummer mit den Zulassungsdokumenten
  2. Sicht- und Funktionsprüfung:
    • Kontrolle sicherheitsrelevanter Bauteile: Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Fahrwerk, Karosserie, Sicherheitsgurte usw.
  3. Untersuchung des Motormanagements und Abgasverhaltens (UMA):
    • Seit 01.01.2018 ersetzt die UMA die bisherige Abgasuntersuchung (AU)
    • Prüfung erfolgt über die On-Board-Diagnose (OBD) und/oder Abgasmessung am Endrohr (je nach Fahrzeugtyp)
    • Ziel ist die Überwachung der Emissionswerte und die korrekte Funktion des Abgasreinigungssystems
  4. Prüfung auf Vorschriftsmäßigkeit:
    • Überprüfung von Umbauten, Zubehörteilen und Eintragungen – alles muss zulässig und dokumentiert sein
  5. Diagnose und Prüfstandtests:
    • Bremswirkungsprüfung, Überprüfung der lichttechnischen Anlage und weitere technische Prüfungen
  6. Bewertung & Prüfbericht:
    • Ausstellung des HU-Prüfberichts
    • Einstufung in:
      • Ohne Mängel – Plakette wird vergeben 
      • Geringe Mängel (GM) – Plakette wird in der Regel vergeben, Mängel müssen kurzfristig und eigenverantwortlich behoben werden
      • Erhebliche Mängel (EM) – Keine Plakette, Nachuntersuchung erforderlich
      • Gefährliche Mängel (VM) – keine Plakette, Nachuntersuchung erforderlich, direkte Fahrt zur Werkstatt wird geraten 
      • Verkehrsuntauglich (VU) – sofortige Stilllegung
    • Bei Bestehen: Vergabe der neuen Prüfplakette auf dem Kennzeichen, Abstempelung des Fahrzeugscheins / Zulassungsbescheinigung 1 

🔁 HU-Fristen im Überblick:

  • PKW, Motorräder, Wohnmobile bis 3,5 t: alle 2 Jahre
  • Neuwagen: erste HU nach 3 Jahren, dann alle 2 Jahre
  • Taxis, Mietwagen, LKW > 3,5 t: jährlich

Die UMA ist fester Bestandteil der HU bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor – ohne gültige UMA gilt die HU als nicht bestanden.


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