🛠️ Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO – Der Weg zum H-Kennzeichen
Was ist die Oldtimerbegutachtung?
Die Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs als Oldtimer und damit für den Erhalt des H-Kennzeichens.
Sie dient dem Nachweis, dass das Fahrzeug:
- mindestens 30 Jahre alt ist (gerechnet ab Erstzulassung),
- sich in einem guten, gepflegten Erhaltungszustand befindet,
- und weitestgehend dem Originalzustand entspricht.
🔍 Ablauf der Begutachtung:
Die Prüfung wird durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation durchgeführt und umfasst:
✔ Identifikation des Fahrzeugs:
- Abgleich von Fahrgestellnummer, Typ, Erstzulassungsdatum und Fahrzeugdaten
✔ Technische Prüfung:
- Ähnlich wie bei der Hauptuntersuchung (Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, etc.)
- Nur technisch einwandfreie Fahrzeuge erhalten ein positives Gutachten
✔ Begutachtung des Originalzustands:
- Beurteilung von Karosserie, Innenraum, Lack, Felgen, Motor, Getriebe etc.
- Keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Originalzustand
- Nur zeitgenössische Umbauten oder Zubehör sind zulässig
✔ Zustand:
- Fahrzeug muss optisch und technisch gepflegt sein
- Gebrauchsspuren erlaubt – aber kein Restaurationsbedarf
📄 Ergebnis und Vorteile:
Bei erfolgreicher Begutachtung erhalten Sie ein Gutachten nach § 23 StVZO, das Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen können.
✅ Vorteile des H-Kennzeichens:
- Pauschale Kfz-Steuer (nur 191 € pro Jahr)
- Zufahrt zu Umweltzonen erlaubt
- Höherer Sammlerwert und Versicherungsvorteile
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