Branchweilerhofstr. 190, 67433 Neustadt / Wstr. +49 6321 14096 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Mo-Fr: 08.00 - 17.00

Oldtimerbegutachtung §23 StvZO

🛠️ Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO – Der Weg zum H-Kennzeichen

Was ist die Oldtimerbegutachtung?

Die Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs als Oldtimer und damit für den Erhalt des H-Kennzeichens.

Sie dient dem Nachweis, dass das Fahrzeug:

  • mindestens 30 Jahre alt ist (gerechnet ab Erstzulassung),
  • sich in einem guten, gepflegten Erhaltungszustand befindet,
  • und weitestgehend dem Originalzustand entspricht.

🔍 Ablauf der Begutachtung:

Die Prüfung wird durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation durchgeführt und umfasst:

Identifikation des Fahrzeugs:

  • Abgleich von Fahrgestellnummer, Typ, Erstzulassungsdatum und Fahrzeugdaten

Technische Prüfung:

  • Ähnlich wie bei der Hauptuntersuchung (Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, etc.)
  • Nur technisch einwandfreie Fahrzeuge erhalten ein positives Gutachten

Begutachtung des Originalzustands:

  • Beurteilung von Karosserie, Innenraum, Lack, Felgen, Motor, Getriebe etc.
  • Keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Originalzustand
  • Nur zeitgenössische Umbauten oder Zubehör sind zulässig

Zustand:

  • Fahrzeug muss optisch und technisch gepflegt sein
  • Gebrauchsspuren erlaubt – aber kein Restaurationsbedarf

📄 Ergebnis und Vorteile:

Bei erfolgreicher Begutachtung erhalten Sie ein Gutachten nach § 23 StVZO, das Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen können.

Vorteile des H-Kennzeichens:

  • Pauschale Kfz-Steuer (nur 191 pro Jahr)
  • Zufahrt zu Umweltzonen erlaubt
  • Höherer Sammlerwert und Versicherungsvorteile

📆 Jetzt Termin vereinbaren

Lassen Sie Ihr Fahrzeug als echten Oldtimer anerkennen –
für Stil, Geschichte und steuerliche Vorteile.