📝 Mängelkarte nach § 5 FZV – Was tun bei festgestellten Fahrzeugmängeln?
Was ist eine Mängelkarte?
Wenn bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle oder einer Prüfung durch eine Überwachungsbehörde technische Mängel am Fahrzeug festgestellt werden, kann eine sogenannte Mängelkarte nach § 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ausgestellt werden.
Diese Karte verpflichtet den Fahrzeughalter, die festgestellten Mängel innerhalb einer festgelegten Frist zu beheben und den Nachweis der ordnungsgemäßen Instandsetzung zu erbringen.
🔧 Was ist zu tun?
- Mängel beseitigen lassen:
- Fachgerechte Reparatur der auf der Mängelkarte aufgeführten Punkte
- Durchführung ggf. notwendiger Einstell- oder Instandsetzungsarbeiten
- Vorführung bei einer Prüforganisation:
- Nach erfolgter Reparatur muss das Fahrzeug bei einer amtlich anerkannten Prüforganisation vorgestellt werden
- Die Prüfstelle kontrolliert gezielt die auf der Mängelkarte dokumentierten Punkte
- Bestätigung der Mängelbeseitigung:
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass die Mängel behoben wurden
- Diese Bestätigung ist fristgerecht an die zuständige Zulassungs- oder Ordnungsbehörde zu übermitteln
⚠️ Wichtige Hinweise:
- Die Frist zur Vorlage beträgt in der Regel 7 bis 14 Tage (je nach Schwere der Mängel)
- Wird keine oder eine verspätete Rückmeldung erbracht, kann dies zur Stilllegung des Fahrzeugs führen
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