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Gasprüfung - KFZ mit alternativen Kraftstoffen

🔧 Gasanlagenprüfungen im Fahrzeug – GWP, GAP & GSP im Überblick

Fahrzeuge mit Gasantrieb (LPG oder CNG) unterliegen speziellen Prüfungen zur Sicherstellung der Dichtigkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Gasanlage. Diese Prüfungen dürfen nur durch geschultes Fachpersonal oder anerkannte Prüforganisationen durchgeführt werden.


📋 Die drei Prüfarten im Überblick:

GSP – Gassystemeinbauprüfung

  • Wann? Nach dem Einbau einer Gasanlage (nachträglich)
  • Ziel: Prüfung der fachgerechten Montage, Dichtheit und Übereinstimmung mit dem Genehmigungsdokument
  • Durchführung:
    • Identitätsprüfung der Bauteile
    • Dichtheitsprüfung mit Lecksuchspray oder Drucktest
    • Funktionstest der Anlage
    • Ausstellung einer GSP-Bescheinigung

GAP – Gasanlagenprüfung

  • Wann? Nach Instandsetzung, Änderung oder Reparatur an der Gasanlage
  • Ziel: Sicherstellung, dass nach Arbeiten an der Gasanlage weiterhin Betriebssicherheit besteht
  • Durchführung:
    • Sichtprüfung aller gasführenden Bauteile
    • Dichtheitsprüfung
    • ggf. Funktionskontrolle
    • Ausstellung einer GAP-Bescheinigung

GWP – Gaswiederholungsprüfung

  • Wann? Alle 2 Jahre oder im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU)
  • Ziel: Wiederkehrende Überprüfung der Dichtigkeit und Sicherheit der gesamten Gasanlage
  • Durchführung:
    • Sicht- und Dichtheitsprüfung (inkl. Leitungen, Tank, Ventile, Druckregler)
    • Vergleich mit Einbaudokumentation
    • Protokollierung der Ergebnisse im Prüfbericht

🛠️ Durchführung bei einer Prüforganisation:

  1. Fahrzeug vorführen: Mit Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. Einbaudokumentation
  2. Prüfung durch geschultes Personal: Je nach Prüfart (GSP, GAP, GWP)
  3. Prüfbericht & Bestätigung:
    • Ausstellung einer Prüfbescheinigung bei Bestehen
    • Bei Mängeln: Hinweise zur Behebung und ggf. Nachprüfung erforderlich

⚠️ Wichtig:

  • Ohne gültige Prüfung kann die Betriebserlaubnis der Gasanlage erlöschen
  • Bei der HU wird das Fehlen der GWP als erheblicher Mangel eingestuft
  • Die Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben gemäß den Vorschriften des DVGW und der StVZO

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Ob Neuinstallation, Reparatur oder Wiederholungsprüfung – wir prüfen Ihre Gasanlage sicher, schnell und fachgerecht.