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Tempo 100 Plakette nach der StVOAusnV 9

🛻 Tempo-100-Plakette nach § 9 StVOAusnV – Sicher schneller mit dem Anhänger unterwegs

Was ist die Tempo-100-Plakette?

Mit der Tempo-100-Plakette dürfen bestimmte Anhänger und Gespanne (z.B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bis zu 100 km/h fahren – statt der sonst zulässigen 80 km/h.

Voraussetzung ist eine spezielle Begutachtung nach § 9 der Ausnahmeverordnung zur StVO (StVOAusnV) durch eine anerkannte Prüforganisation.


🧾 Voraussetzungen für die Tempo-100-Zulassung:

  1. Zugfahrzeug:
    • Muss mit ABS ausgestattet sein
    • Leergewicht muss in einem bestimmten Verhältnis zur Anhängelast stehen
  2. Anhänger:
    • Zulässiges Gesamtgewicht max. 3.500 kg
    • Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein
    • Stoßdämpfer und geeignete Bereifung erforderlich
    • Technischer Zustand muss einwandfrei sein
  3. Verhältnis Zugfahrzeug / Anhänger:
    • Abhängig von der zulässigen Gesamtmasse, dem Fahrzeugtyp und ggf. einer Antischlingerkupplung (ASK)

🔍 Ablauf der Begutachtung bei einer Prüforganisation:

  1. Fahrzeug und Unterlagen mitbringen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) von Zugfahrzeug und Anhänger
    • Technische Unterlagen (ggf. ABE für Antischlingerkupplung)
  2. Technische Prüfung:
    • Kontrolle von Reifenzustand, Stoßdämpfern, Zugvorrichtung etc.
    • Überprüfung des zulässigen Gespannverhältnisses
  3. Erteilung der Bescheinigung:
    • Bei Erfüllung aller Anforderungen: Ausstellung der Tempo-100-Bescheinigung
    • Ausgabe der Tempo-100-Plakette zur Anbringung am Anhänger
  4. Eintragung bei Zulassungsstelle:
    • Vorlage der Bescheinigung und Anbringung der Plakette
    • Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgt durch die Zulassungsbehörde

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