🛻 Tempo-100-Plakette nach § 9 StVOAusnV – Sicher schneller mit dem Anhänger unterwegs
Was ist die Tempo-100-Plakette?
Mit der Tempo-100-Plakette dürfen bestimmte Anhänger und Gespanne (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bis zu 100 km/h fahren – statt der sonst zulässigen 80 km/h.
Voraussetzung ist eine spezielle Begutachtung nach § 9 der Ausnahmeverordnung zur StVO (StVOAusnV) durch eine anerkannte Prüforganisation.
🧾 Voraussetzungen für die Tempo-100-Zulassung:
- Zugfahrzeug:
- Muss mit ABS ausgestattet sein
- Leergewicht muss in einem bestimmten Verhältnis zur Anhängelast stehen
- Anhänger:
- Zulässiges Gesamtgewicht max. 3.500 kg
- Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein
- Stoßdämpfer und geeignete Bereifung erforderlich
- Technischer Zustand muss einwandfrei sein
- Verhältnis Zugfahrzeug / Anhänger:
- Abhängig von der zulässigen Gesamtmasse, dem Fahrzeugtyp und ggf. einer Antischlingerkupplung (ASK)
🔍 Ablauf der Begutachtung bei einer Prüforganisation:
- Fahrzeug und Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) von Zugfahrzeug und Anhänger
- Technische Unterlagen (ggf. ABE für Antischlingerkupplung)
- Technische Prüfung:
- Kontrolle von Reifenzustand, Stoßdämpfern, Zugvorrichtung etc.
- Überprüfung des zulässigen Gespannverhältnisses
- Erteilung der Bescheinigung:
- Bei Erfüllung aller Anforderungen: Ausstellung der Tempo-100-Bescheinigung
- Ausgabe der Tempo-100-Plakette zur Anbringung am Anhänger
- Eintragung bei Zulassungsstelle:
- Vorlage der Bescheinigung und Anbringung der Plakette
- Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgt durch die Zulassungsbehörde
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